Veterinäramt

Als Abteilung der Stabsstelle Verbraucherschutz ist das Veterinäramt Duisburg sowohl im Bereich des Verbraucherschutzes als auch im Bereich Tiergesundheit tätig.

Beschreibung

Tierkrankheiten können für den Menschen gefährlich sein oder aber schwere wirtschaftliche Verluste für die Landwirtschaft bedeuten. Die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen einschließlich der Überwachung Tierischer Nebenprodukte stellt daher eine wichtige Aufgabe für das Veterinäramt dar.

Bei der Überwachung zugelassener Exportbetriebe wird die Einhaltung der EU- oder Drittlandbestimmungen für die vom Tier stammenden Lebensmittel überprüft und die erforderlichen Exportzertifikate ausgestellt.

Die Tierarzneimittelüberwachung soll den sachgerechten Einsatz dieser Mittel durch Tierärzte, im Verkauf (freiverkäufliche Arzneimittel), bei Tierheilpraktikern und in landwirtschaftlichen Tierhaltungen gewährleisten.

Das Veterinäramt ist für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig.

Für den Vollzug des Landeshundegesetzes werden im Veterinäramt die erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen erstellt.

Zum Schutz des Verbrauchers dienen die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sowie die Trichinenuntersuchung (von Schweinen, Wildschweinen u.a.).

Aktuelle Meldungen:

Derzeit breitet sich die Afrikanische Schweinepest in Europa unter Wild- und Hausschweinen aus. 2020 wurde die Tierseuche erstmals bei Wildschweinen in Brandenburg nachgewiesen und hat sich auch in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ausgebreitet.
Weitere Informationen s. Links unten.
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest) wurde aktuell bei Wildvögeln in benachbarten Städten und auch im Kreis Wesel nachgewiesen. Sie hat zu mehreren Ausbrüchen in Hausgeflügelbeständen in Nordrhein-Westfalen (u.a. in Bottrop und im Kreis Kleve) geführt. 
Alle Geflügelhalter in Duisburg sind daher aufgefordert, ihre Bestände vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen: Wildvögel dürfen insbesondere keinen Zugang zu Trinkwasser oder Futter des Hausgeflügels haben.
Bitte beachten Sie die Maßnahmen der Gemeinsamen NRW-Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest
s.Link unten
Ein persönliches Vorsprechen im Veterinäramt sollte nur erfolgen, wenn Ihr Anliegen nicht telefonisch bzw. per Email geklärt werden kann. 

Weil die Mitarbeiter*innen häufig Außentermine wahrnehmen,ist  eine vorherige Terminabstimmung unbedingt erforderlich.