SEPA-Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat)
Mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie Zahlungen an die Stadt Duisburg auf einfache und bequeme Weise entrichten. Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn dieser sich zwischenzeitlich ändert. Sie ersparen sich das Ausstellen von Überweisungen oder Schecks oder das Ändern von Daueraufträgen. Hierzu ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
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Links und Downloads
Beschreibung
Das SEPA-Lastschriftverfahren wird für folgende zu zahlende wiederkehrende Forderungen durchgeführt:
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule
- Kostenbeiträge für die Tagespflegestellen
- Beiträge für den Besuch von Kitas
- Verkauf von Verpflegung in Kitas
- Musikschulentgelte
- Theater- / Konzertabonnements
Für jede wiederkehrende Forderungsart ist ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Stadt Duisburg bietet keinen SEPA-Lastschrifteinzug für einmalige Einnahmen an, wie z.B. Geldbußen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ebenfalls ist eine Einziehung von Sparkonten nicht möglich.
Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, die in Ihrem Bescheid, Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Beträge. Vergessen Sie hierbei auch nicht, bestehende Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut zu widerrufen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.