Lebensmittelüberwachung
Durch die Arbeit des Lebensmittelüberwachungsamtes in Form von Betriebskontrollen und der Entnahme von Proben wird sichergestellt, dass die Vorschriften des Lebensmittelrechts von allen Betrieben und Gewerbetreibenden, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, eingehalten werden. Die amtliche Überwachung schließt neben den Lebensmitteln auch die Produktgruppen Kosmetika, Spielwaren, Wasch- und Reinigungsmittel Tabakerzeugnisse und andere Bedarfsgegenstände ein.
Beschreibung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung soll einerseits die Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung als auch den redlichen Hersteller und Handel schützen. Die EU verfolgt dabei ein umfassendes Ziel: den Schutz vom Stall bis auf den Tisch. Verbraucherbeschwerden können persönlich, schriftlich, telefonischoder per E-Mail LebensmittelueberwachungStadt-Duisburgde übermittelt werden. Anonyme Hinweise helfen der Überwachung wenig, da Rückfragen nicht möglich sind. Sie helfen auch nicht dem Verbraucher, da er nicht über das Ergebnis der Ermittlungsarbeiten informiert werden kann. Beschwerdeproben aus den o.g. Produktgruppen können beim Lebensmittelüberwachungsamt, Meidericher Str. 14, 47058 Duisburg abgegeben werden. Das Lebensmittelüberwachungsamt Duisburg ist auch zugelassene Zolleinfuhrstelle für nichttierische Lebensmittel nach den Verordnungen 669/2009 und 884/2014.