Nichtärztliche Gesundheitsaufsicht

Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzuzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.

Beschreibung

Beschreibung

Aufgabengebiete der nichtärztlichen Gesundheitsaufsicht:

  • Medizinalaufsichtliche Erfassung und Überwachung von in Duisburg niedergelassenen Ärzten/Zahnärzten und von Personen in nichtärztlichen Heil- und Heilhilfsberufen (Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens und zur Führung der Berufsbezeichnung)
  • Bearbeitung von Anfragen und Weisungen der oberen Landesgesundheitsbehörde im Zusammenwirken mit Berufsgruppen bzw. Verbänden
  • Mitwirkung bei amtsärztl. Stellungnahmen zur Ortshygiene in baurechtl. Angelegenheiten
  • Mitwirkung im Leichen- und Friedhofswesen
  • Ausbildungs- und Prüfungswesen für nichtärztl. und nichttierärztl. Heilberufung außer PTA (Bestellung von Prüfungsausschussvorsitzenden und Ausschussmitgliedern, Prüfung von Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungszeugnisse, -gebühren, Widersprüche)

Bei persönlicher Vorsprache wird um eine Terminvereinbarung unter der Tel.Nr. 0203 283-2767 gebeten.

Telefonische Erreichbarkeit: montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr