Gesundheitsfachberufe – Anerkennung von EU- und Nicht-EU-Abschlüssen
Beschreibung
Beschreibung
Wer eine Tätigkeit unter einer der folgenden Berufsbezeichnungen in Deutschland ausüben möchte und die entsprechende Ausbildung im Ausland erworben hat, bedarf einer besonderen Erlaubnis der für den Wohnort zuständigen Behörde.
- Hebamme oder Entbindungspfleger
- Logopädin oder Logopäde
- Masseurin/medizinische Bademeisterin oder Masseur/medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut/in
- Notfallsanitäter/in
- Medizinisch-Technische Assistentin oder medizinisch technischer Assistent für Laboratorium (MTA-L)
- Medizinisch-Technische Assistentin oder medizinisch technischer Assistent für Radiologie (MTA-R)