Gesundheitsfachberufe - Anerkennung deutscher Abschlüsse

Beschreibung

Beschreibung

Wer eine der folgenden Berufsbezeichnungen führen möchte, bedarf einer besonderen Erlaubnis der für den Bereich, in dem die Prüfung abgelegt wurde, zuständigen Behörde.

Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Hebamme oder Entbindungspfleger
Ergotherapeut/in
Diätassistent/in
Podologin oder Podologe
Logopädin oder Logopäde
Masseurin/medizinische Bademeisterin oder Masseur/medizinischer Bademeister
Physiotherapeut/in
Notfallsanitäter/in
Medizinisch-Technische Assistentin oder Medizinisch-Technischer Assistent
Orthopist/in

Die Erteilung der Erlaubnisurkunde setzt das Durchlaufen der jeweiligen Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule und den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung voraus. Darüber hinaus muss der Antragsteller gesundheitlich geeignet und zuverlässig sein.