Kommunale Pflegeplanung

Um eine pflegerische Infrastruktur sicherzustellen, sind Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Pflegeplanes nach dem Alten- und Pflegegesetz (vormals: Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen PfG NW) verpflichtet.

Beschreibung

Beschreibung

Mit dem Pflegeplan wird die Entwicklung auf dem örtlichen Pflegemarkt aufgezeigt und festgestellt, ob ein ausreichendes Angebot vorhanden ist.

Der Plan ist im Wesentlichen geprägt von marktbeobachtenden Elementen im Bereich der ambulanten und stationären Pflegeangebote und wird im Rahmen der Schriftenreihe "Berichte zur Senioren- und Pflegeplanung" veröffentlicht.

Darüber hinaus werden Angebote der komplementären Dienste und der offenen Hilfe (z.B. Begegnungs- und Beratungszentren), neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen beschrieben und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbezogen.

Der Pflegeplan wird regelmäßig fortgeschrieben und bietet eineEntscheidungsgrundlage für Investoren und Betreiber von Pflegeeinrichtungen sowohl bei Neubauten als auch bei Modernisierungsbauten.

Die Konferenz "Alter und Pflege" (KAP DU; vormals: kommunale Pflegekonferenz) wird bei der Aufstellung des Pflegeplanes beteiligt. Dort wird  fortlaufend über die Entwicklungen insbesondere in der teil- und vollstationären Pflege berichtet. Einen Link zur KAP DU mit den Niederschriften finden Sie weiter unten.