Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Beschreibung

Beschreibung

Durch den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) von Plätzen in Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gefördert.

Der Aufwendungszuschuss ist nur durch die Einrichtung selbst zu beantragen!



Postalische Anschrift:

Amt für Soziales und Wohnen
50-33
Königstr. 67-69
47051 Duisburg