Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste

Die Stadt Duisburg fördert gemäß § 12 Alten- und Pflegegesetz NRW die ambulanten Pflegedienste im Bereich der Investionskosten.

Beschreibung

Beschreibung

Die Förderung richtet sich nicht an pflegebedürftige Menschen sondern an die Pflegedienste.

Die Förderung der durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen erfolgt durch Pauschalen.
Die Pauschale beträgt 2,15 € pro Pflegestunde. Grundlage für die Berechnung der Investitionskostenpauschale für das jeweilige Jahr sind die zu Lasten der gesetzlichen und privaten Pflegestellen/Beihilfestellen abgerechneten Leistungen des Vorjahres einschließlich der Hausbesuchspauschale sowie Einsätze nach § 37 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

 

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