Auskünfte zum Zahlungsverkehr (Ein- und Auszahlungen)

Informationen zum Zahlungsverkehr mit der Stadt Duisburg

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie eine Einzahlung an die Stadt Duisburg vornehmen und eine wichtige Angabe, wie z.B.

  • den Vertragsgegenstand,
  • die Buchungsstelle oder
  • das Kassenzeichen

nicht im Verwendungszweck eingetragen haben, kann der Zahlungseingang nicht automatisiert der entsprechenden Forderung zugeordnet werden. Deshalb werden die Beträge zunächst auf einem Zwischenkonto der Zahlungsabwicklung gebucht, dem sog. Klärungskonto.

Bis zur Klärung durch die Mitarbeiter*innen der Debitorenbuchhaltung kann es im Einzelfall zu unberechtigten Mahnungen oder Vollstreckungsaufträgen gegen den Schuldner kommen.

Auch Einzahlungen, die nicht für die Stadt Duisburg bestimmt sind, werden vorerst auf das Klärungskonto gebucht. Bei Rückfragen sind Ihnen die Mitarbeiter*innen der Debitorenbuchhaltung (Kontenklärung) des Amtes für Rechnungswesen und Steuern gerne behilflich. 

Sollten Sie eine Zahlung der Stadt Duisburg auf Ihrem Konto nicht zuordnen können, erteilen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Debitorenbuchhaltung auch hierzu gerne Auskunft.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).