Die Verkehrsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamtes ist – neben der Polizei – für die Überwachung des ruhenden Verkehrs („Halten und Parken“), für Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen von LKW-Einfahrtverboten zuständig. Die Verkehrsüberwachung verfügt hierzu über die Arbeitsgruppen „Ruhender Verkehr“ und „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“.
Hiermit trägt die Verkehrsüberwachung zur Verkehrssicherheit im Stadtgebiet bei.
Wofür ist die Verkehrsüberwachung nicht zuständig?
Die Verkehrsüberwachung ist – mit Ausnahme der Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen der LKW-Einfahrverbote - nicht für die Kontrolle und Ahndung des sonstigen fließenden Verkehrs zuständig. Diese werden, ebenso wie Straftaten, von der Polizei bearbeitet. Für eine Vielzahl anderer ordnungsbehördlicher Maßnahmen und Kontrollen (z.B. Lärm, Müll, Grillen an Seen, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum) ist der Städtische Außendienst (SAD) zuständig.