Wer auf Verkehrsflächen und in Anlagen Hunde oder andere Tiere mit sich führt oder frei laufen lässt, hat dafür zu sorgen, dass diese Tiere keine Sachen, insbesondere Gehwege, Plätze oder Blumenanlagen beschmutzen oder beschädigen. Tierkot ist sofort ordnungsgemäß zu beseitigen.