Volltextsuche281 TrefferEinfache SucheSuchbegriffsuchenErweiterte Suche281 TrefferErgebnis eingrenzenSuchergebnis-Filterkeine EinschränkungStadt Duisburg (2088)Demo 1 (2)Wir sind Du (246)Beihilfe (40)Bildungsregion Duisburg (620)Campus Maxloh (11)Kleinkunsttheater "Die Säule" (31)Duisburg. Aber sicher! (34)EU direct (458)Familiengrundschulzentren (27)Feuerwehr Duisburg (178)Frühe Hilfen Duisburg (8)Duisburg (19)Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW (48)Startseite (64)Klimapakt (13)Stabsstelle Klimaschutz Duisburg (35)Kommunale Gesundheitskonferenz (67)Sonderinvestitionsprogramme Duisburg (13)Kreislaufwirtschaft Duisburg GmbH (3)Kulturbüro der Stadt Duisburg (198)Kulturrucksack (127)Kulturstadtplan online (15)Maker Day (47)Maker Day (22)Musik- und Kunstschule Duisburg (59)Stadtentwicklung (415)Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement (103)Das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit (191)Der Runde Tisch "Gewaltschutz für Duisburg" (22)Schulpsychologie (32)Servicebetriebe Duisburg GmbH (55)Sieben Bezirke - Eine Stadt (342)Smart City Duisburg (310)Spielkorb (102)Stadtbibliothek Duisburg (174)Stabsstelle Statistik (85)Umwelt.Natur.Klima (200)Visit Duisburg (114)Bezoek Duisburg (115)Stabsstelle Wahlen (151)Wirtschaftsprojekte und Akteure (107)Wissenschaft Duisburg (468)Startseite (66)Startseiten (6)Virtuelle Verwaltung (3470)Suchbereichkeine EinschränkungArtikel (6878)Bildergalerie (86)Video (120)PDF-Dokument (4961)Seiteninhaltkeine EinschränkungLetzte Woche (96)Letzter Monat (168)Letztes Jahr (1185)ZeitraumSucheGroße HundeAls großer Hund gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Auch Hunderassen, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen den Regelungen für große Hunde.Gefährliche HundeGefährliche HundeKleine HundeKleine HundeErlaubnis für Hundetrainer*innen / Hundeausbilder*innenAufgrund einer Änderung im Tierschutzgesetz benötigt ab dem 01. August 2014 jeder, der Hunde gewerbsmäßig für Dritte ausbilden oder die Ausbildung durch den Hundehalter anleiten will, eine Genehmigung für diese Tätigkeit.Hunde bestimmter RassenHunde gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)AssistenzhundeAls tierische Hilfe dürfen Assistenzhunde ihre Menschen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise verboten sind.JagdhundeHier finden Sie weiterführende Informationen zu Jagdhunden.Mit Hunden lebenDer Hund ist ein treuer Gefährte, ein Familienmitglied und ein bester Freund. Auf den folgenden Seiten erfahren Hundehalterinnen und Hundehalter, welche Regeln für ein rücksichtsvolles und harmonisches Zusammenleben in Duisburg zu beachten sind.HundekotWer auf Verkehrsflächen und in Anlagen Hunde oder andere Tiere mit sich führt oder frei laufen lässt, hat dafür zu sorgen, dass diese Tiere keine Sachen, insbesondere Gehwege, Plätze oder Blumenanlagen beschmutzen oder beschädigen. Tierkot ist sofort ordnungsgemäß zu beseitigen.Assistenzhund Willkommen!Die Stadt Duisburg heißt Assistenzhunde offiziell in allen städtischen Gebäuden willkommen.Vorherige Seite1Nächste SeiteZiehen Sie den Slider oder benutzen Sie die Pfeiltasten, um zur gewünschten Seite zu springen. Sie befinden sich hier:StartseiteSuche
Große HundeAls großer Hund gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Auch Hunderassen, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen den Regelungen für große Hunde.
Erlaubnis für Hundetrainer*innen / Hundeausbilder*innenAufgrund einer Änderung im Tierschutzgesetz benötigt ab dem 01. August 2014 jeder, der Hunde gewerbsmäßig für Dritte ausbilden oder die Ausbildung durch den Hundehalter anleiten will, eine Genehmigung für diese Tätigkeit.
AssistenzhundeAls tierische Hilfe dürfen Assistenzhunde ihre Menschen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise verboten sind.
Mit Hunden lebenDer Hund ist ein treuer Gefährte, ein Familienmitglied und ein bester Freund. Auf den folgenden Seiten erfahren Hundehalterinnen und Hundehalter, welche Regeln für ein rücksichtsvolles und harmonisches Zusammenleben in Duisburg zu beachten sind.
HundekotWer auf Verkehrsflächen und in Anlagen Hunde oder andere Tiere mit sich führt oder frei laufen lässt, hat dafür zu sorgen, dass diese Tiere keine Sachen, insbesondere Gehwege, Plätze oder Blumenanlagen beschmutzen oder beschädigen. Tierkot ist sofort ordnungsgemäß zu beseitigen.
Assistenzhund Willkommen!Die Stadt Duisburg heißt Assistenzhunde offiziell in allen städtischen Gebäuden willkommen.