Hundehaltung - Hunde bestimmter Rassen
Hunde gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Hunderassen nach § 10 LHundG NRW
Dazu zählen folgende Hundeassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Antrag auf Erlaubnis
Bürger- und Ordnungsamt:
Um Ihren Hund beim Bürger- und Ordnungsamt anzumelden benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 4 LHundG NRW. Zur Beantragung einer Erlaubnis für das Halten eines Hundes bestimmer Rassen benutzen Sie bitte das unten stehende Formular.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per Post, per Telefax unter 0203/283-8402 oder per E-Mail an hundestadt-duisburgde übermitteln.
Formular zur Beantragung einer Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW
Amt für Rechnungswesen und Steuern:
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Formular (Öffnet in einem neuen Tab). Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per Post, per Telefax unter 0203/283-4473 oder per E-Mail an steuerveranlagungstadt-duisburgde übermitteln.
Abmeldung
Gründe für die Abmeldung Ihres Hundes
- Abgabe des Hundes an eine andere Person/ Tierheim etc.
- Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
- Ableben des Hundes
- Verlust des Hundes
Einer der Gründe trifft zu?
Bitte melden Sie Ihren Hund bei folgenden Ämtern der Stadt Duisburg ab:
Bürger- und Ordnungsamt
E-Mail: hundestadt-duisburgde
Amt für Steuern und Rechnungswesen
E-Mail: steuerveranlagungstadt-duisburgde
Zur Abmeldung Ihres Hundes stehen Ihnen die angegebenen E-Mailadressen zur Verfügung. Bitte geben Sie neben Ihren persönlichen Daten den Grund für die Abmeldung an. Im Falle des Ablebens Ihres Hundes fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
Vollendung des 18. Lebensjahres
Personen, die eine Erlaubnis zum Halten eines Hundes bestimmter Rassen beantragen, müssen u.A. mindestens 18 Jahre alt sein. Jede weitere Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehaltenden führt, muss ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein.
Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis kann bei anerkannten Sachverständigen, bei einer anerkannten sachverständigen Stelle oder beim örtlichen Veterinäramt abgelegt werden.
Weitere Informationen zum Ablegen der Sachkunde erhalten Sie beim Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordhrein-Westfalen (LANUV).
Zuverlässigkeitsprüfung durch die Behörde
Folgende Unterlagen werden für die Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit benötigt:
- Antragsstellende Person/ jede weitere Aufsichtsperson:
- Führungszeugnis für Behörden nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (Belegart O). Dies ist entweder persönlich bei der Stadt Duisburg, in einer der Bürger-Service-Stationen oder online, beim Bundesamt für Justiz, zu beantragen.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Das Abschließen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist notwendig. Bitte fügen Sie dem ausgfüllten Antrag auf Erlaubnis zum Halten bestimmter Rassen die aktuelle Police der Versicherung bei.
Mindestdeckungssummen:
500.000 € für Personenschäden
250.000 € für sonstige Schäden
Kennzeichnung mittels Mikrochip
Hunde bestimmter Rassen müssen mit einem fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet werden.
Zusätzlich wird empfohlen, Ihren Hund bestimmter Rasse in einem Tierregister zu erfassen.
Beispiele:
Verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung des Hundes
Die antragsstellende Person muss sicherstellen, dass die bereitgestellten Räumlichkeiten, Einrichtungen oder Freianlagen eine ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen.
Das Erfüllen dieser Voraussetzungen wird durch eine Vor-Ort-Kontrolle durch Mitarbeitende des Bürger- und Ordnungsamtes überprüft. Der Antragsstellende ist verpflichtet, diese Überprüfung zu dulden.
Maulkorbzwang
Ein Maulkorbzwang gilt für alle Hunde bestimmter Rassen ab Vollendung des 6. Lebensmonats.
Leinenzwang
Ein Leinenzwang gilt für alle Hunde bestimmter Rassen.
In welchen Bereichen eine Leinenpflicht gilt, erfahren Sie auf folgender Seite:
Maulkorb- und Leinenbefreiung
Einen Antrag auf Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung, können Sie nach Erhalt der Haltungserlaubnis beim Bürger- und Ordnungsamt beantragen.
Für Hunde, die das Mindestalter von 24 Monaten noch nicht erreicht haben, wird eine vorläufige Maulkorb- und Leinenbefreiung erteilt. Dazu ist es notwendig, dass mindestens alle zwei Wochen eine erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung dem Bürger- und Ordnungsamt gegenüber nachgewiesen wird. Die einzureichende Bescheinigung kann nur durch eine Hundetrainerin, einen Hundetrainer oder eine Hundeschule, mit einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, ausgestellt werden.
Bitte nehmen Sie vor der Beantragung Kontakt zu Ihrer zuständigen Sachbearbeitung des Bürger- und Ordnungsamtes auf, um das Vorgehen zu besprechen.
Den formlosen Antrag für eine Maulkorb- und Leinenbefreiung reichen Sie bitte schriftlich per E-Mail an hundestadt-duisburgde ein. Bitte fügen Sie alle Nachweise, z.B. Verhaltensprüfung des Veterinäramtes oder der anerkannten Sachverständigen bzw. einer anerkannten Sachverständigenstelle oder regelmäßige Trainingsnachweise an einer Junghundeausbildung bei.
Gebührenhinweise:
- Wird eine Maulkorb- oder Leinenbefreiung seitens des Bürger- und Ordnungsamtes erteilt, so wird eine Gebühr in Höhe von 25 € erhoben.
- Für die Verhaltensprüfung bei dem Veterinäramt wird eine Gebühr erhoben.
Führen von mehreren Hunden bestimmter Rassen
Das gleichzeitige Führen von mehreren Hunde bestimmter Rassen durch eine Einzelperson ist unzulässig. Ebenso ist das gleichzeige Führen von mehreren Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden verboten.
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeiten
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