Mit Hunden Gassi gehen
Auf den folgenden Seiten erfahren Hundehalterinnen und Hundehalter, welche Regelungen beim Ausühren des Hundes in Duisburg zu beachten sind.
Anleinpflichten
Anleinpflichten nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Alle Hunderassen sind, zur Vermeidung von Gefahren, an folgenden Orten an einer geeigneten Leine zu führen:
- Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereiche
- innerörtliche Bereiche
- Straßen und Plätze mit starkem Publikumsverkehr
- Park-, Garten- und Grünanlagen (außer auf besonders ausgewiesenen Hundeauslaufflächen)
- öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste oder sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten
Zusätzliche Anleinpflichten für große Hunde nach dem LHundG NRW
Große Hunde sind zusätzlich an folgenden Orten angeleint zu führen:
- außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Das befriedete Besitztum umfasst alle Flächen und Orte außerhalb z.B. Ihres umzäunten Gartens oder Ihrer Wohnungstüre)
Zusätzliche Anleinpflichten für Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde nach dem LHundG NRW
- außerhalb eines befriedeten Besitztums (Das befriedete Besitztum umfasst alle Flächen und Orte außerhalb z.B. Ihres umzäunten Gartens oder Ihrer Wohnungstüre)
- Flure
- Aufzüge
- Treppenhäuser
- Zuwege von Mehrfamilienhäusern
Anleinpflichten nach dem Landesforstgesetz (LFoG)
- Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde
Anleinpflichten nach dem Landschaftsplan der Stadt Duisburg
Freilaufmöglichkeiten
An folgenden Orten dürfen Sie Ihren Hund frei laufen lasen:
- auf befestigten Waldwegen, wenn der Hund im Einflussbereich der Halterin oder des Halters ist und auf Abruf unverzüglich zurückkehrt
- ausgewiesene Hundefreilaufflächen
- Landschaftsschutzgebiete
Mitnahmeverbot von Tieren
An folgenden Orten sind Tiere generell verboten:
- Kinderspielplätze
- Sandkästen
- Liegewiesen
- Sportflächen
- Friedhöfe
- Wochenmärkte (mit Ausnahme von Blindenhunden)
- Landwirtschaftliche Nutzflächen, wie Äcker oder Wiesen
Führen von mehreren Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden
Das gleichzeitige Führen von mehreren Hunde bestimmter Rassen durch eine Einzelperson ist unzulässig. Ebenso ist das gleichzeige Führen von mehreren Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden verboten.
Verunreinigungen durch Hundekot
Hundehalterinnen und Hundehalter sind nach der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg dazu verpflichtet Hundekot sofort ordnungsgemäß zu beseitigen.
Wird der Hundekot nicht ordnungsgemäß entfernt, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten nach dem LHundG NRW
Ordnungswidrigkeiten nach der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg
§ 11 Abs. 1 und 2 der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg
(1) Wer auf Verkehrsflächen und in Anlagen Hunde oder andere Tiere mit sich führt oder frei laufen lässt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen noch Tiere gefährden, noch Sachen, insbesondere Gehwege, Plätze und Blumenanlagen, beschmutzen oder beschädigen können; Tierkot ist von diesen Flächen sofort ordnungsgemäß zu beseitigen.
(2) Über die allgemeine Verpflichtung nach Abs. 1 hinaus sind Tiere von Kinderspielplätzen, Sandspielflächen, Liegewiesen und Sportflächen fernzuhalten. In ausgewiesenen Park-, Garten- und Grünanlagen sind Tiere an der Leine zu führen.
Bußgeldvorschrift nach § 16 der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden.
Links und Downloads
- Umweltamt
- Landschaftsplan der Stadt Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Interaktive Karte Stadt Duisburg Natur und Landschaft (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadtplan der Stadt DuisburgPDF-Datei67,75 MB
- Infoseite der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Verschmutzung durch Hundekot (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landesforstgesetz (LFoG) (Öffnet in einem neuen Tab)