Entschädigung der Mitglieder kommunalpolitischer Gremien

Die Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Ihnen steht eine angemessene Aufwandsentschädigung zu, die das Land in der Entschädigungsverordnung festgelegt hat.

Entschädigung der Mitglieder kommunalpolitischer Gremien

Die Aufwandsentschädigung hat das Land in der Entschädigungsverordnung einheitlich festgelegt. Sie gilt für alle auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen wirkenden Mandatsträger. Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Die Stadt Duisburg gewährt danach folgende monatliche Entschädigungen gem. § 45 und 46 Gemeindeordnung für das Land NRW:

Rat der Stadt

Aufwandsentschädigung Ratsmitglied (Pauschale)    585,60 €
Sitzungsgeld Ratsmitglied (je Sitzung)     28,20 €
zusätzliche Entschädigungen:
erster Bürgermeister/in   2.128,50 €
zweiter und dritter Bürgermeister/in   1.064,25 €
Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit mehr als 8 Mitgliedern)
  2.128,50 €
Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit 3 bis 8 Mitgliedern)
  1.419,00 €
erster stellv. Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit mindestens 8 Mitgliedern)
  1.064,25 €
zweiter stellv. Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit mindestens 16 Mitgliedern)
  1.064,25 €
dritter stellv. Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit mindestens 24 Mitgliedern)
  1.064,25 €
Ausschussvorsitzende/r
(Ausnahme Wahlprüfungsausschuss)
    709,50 €

Gültig ab 01.01.2026


Bezirksvertretungen

Aufwandsentschädigung Bezirksvertreter/innen:

(in den Bezirken gestaffelt nach Einwohnerzahlen)

Homberg/Ruhrort/Baerl

 247,80 €

Mitte

 321,00 €

alle übrigen Stadtbezirke

 287,20 €

 zusätzliche Entschädigungen:

 

Bezirksbürgermeister/in:

 

Homberg/Ruhrort/Baerl

 495,60 €

Mitte

 642,00 €

alle übrigen Stadtbezirke

 574,40 €

erster und zweiter stellv. Bezirksbürgermeister/in:

 

Homberg/Ruhrort/Baerl

 247,80 €

Mitte

 321,00 €

alle übrigen Stadtbezirke

 287,20 €

Fraktionsvorsitzende/r:

 

Homberg/Ruhrort/Baerl

 247,80 €

Mitte

 321,00 €

alle übrigen Stadtbezirke

 287,20 €

gültig ab: 01.01.2026

Sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen

Sitzungsgeld (je Sitzung)                                     

 73,20 € 

gültig ab: 01.01.2026

Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Aufwandsentschädigungen sind: