Entschädigung der Mitglieder kommunalpolitischer Gremien

Die Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Ihnen steht eine angemessene Aufwandsentschädigung zu, die das Land in der Entschädigungsverordnung festgelegt hat.

Entschädigung der Mitglieder kommunalpolitischer Gremien

Die Aufwandsentschädigung hat das Land in der Entschädigungsverordnung einheitlich festgelegt. Sie gilt für alle auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen wirkenden Mandatsträger. Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Die Stadt Duisburg gewährt danach folgende monatliche Entschädigungen gem. § 45 und 46 Gemeindeordnung für das Land NRW:

Rat der Stadt

Aufwandsentschädigung Ratsmitglied (Pauschale)    520,00 €
Sitzungsgeld Ratsmitglied (je Sitzung)     25,00 €
zusätzliche Entschädigungen:
erster Bürgermeister/in 1.890,00 €
zweiter und dritter Bürgermeister/in   945,00 €
Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit mehr als 8 Mitgliedern)
1.890,00 €
Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit 3 bis 8 Mitgliedern)
1.260,00 €
erster stellv. Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit mindestens 8 Mitgliedern)
  945,00 €
zweiter stellv. Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit mindestens 16 Mitgliedern)
  945,00 €
dritter stellv. Fraktionsvorsitzende/r
(Fraktion mit mindestens 24 Mitgliedern)
  945,00 €
Ausschussvorsitzende/r
(Ausnahme Wahlprüfungsausschuss)
  630,00 €

Bezirksvertretungen

Aufwandsentschädigung Bezirksvertreter/innen:

(in den Bezirken gestaffelt nach Einwohnerzahlen)

Homberg/Ruhrort/Baerl

 220,00 €

Mitte

 285,00 €

alle übrigen Stadtbezirke

 255,00 €

 zusätzliche Entschädigungen:

 

Bezirksbürgermeister/in:

 

Homberg/Ruhrort/Baerl

 440,00 €

Mitte

 570,00 €

alle übrigen Stadtbezirke

 510,00 €

erster und zweiter stellv. Bezirksbürgermeister/in:

 

Homberg/Ruhrort/Baerl

 220,00 €

Mitte

 285,00 €

alle übrigen Stadtbezirke

 255,00 €

Fraktionsvorsitzende/r:

 

Homberg/Ruhrort/Baerl

 220,00 €

Mitte

 285,00 €

alle übrigen Stadtbezirke

 255,00 €

Sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen

Sitzungsgeld (je Sitzung)                                     

 65,00 € 

Stand: 01.01.2022

Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Aufwandsentschädigungen sind: