Gerüste und Baustelleneinrichtungen

Gerüste und Hilfeeinrichtungen, sowie Baustelleneinrichtungen wie Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkünfte sind genehmigungsfrei. Rechtsgrundlage: § 65 Abs. 1 Nr. 37 und 38 Bau0 NRW.

Beschreibung

Beschreibung

Sofern für die Aufstellung der v. g. Gerüste und Baustellenreinrichtungen öffentliche Verkehrsflächen benötigt werden, ist ein Antrag beim Amt für Baurecht und Bauberatung zu stellen.