Die Fahrerlaubnisbehörde bestimmt, ob noch weitere Eignungsgutachten beizubringen sind. So ist bei einer wiederholten Entziehung der Fahrerlaubnis oder bei Blutalkoholkonzentrationen von mehr als 1,6 Promille in der Regel eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich.
Die erneute Ablegung der Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) ist im Regelfall nicht erforderlich.
Was wird benötigt?
Für die Klassen A1, A, B, BE:
- Personalausweis/Pass
- aktuelles Lichtbild (35x45mm) biometrietauglich
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Führungszeugnis Belegart O (Das Führungszeugnis wird bei Ihrem Termin für die Neuerteilung gleich mitbestellt)
- Wurde Ihre ursprüngliche Fahrerlaubnis vor dem 21.10.2017 erteilt, ist zwingend auch ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe notwendig.
Hinweis: Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Bei alten Fahrerlaubnissen liegt diese der Fahrerlaubnisbehörde aber nicht mehr vor (Löschfristen). Alte „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ galten noch bis 21.10.2017 als Nachweis, dürfen für eine Neuerteilung aber nicht mehr anerkannt werden.
Tipp: Die Auffrischung der Ersten Hilfe ist immer sinnvoll, wenn auch nicht immer vorgeschrieben.
Für die Klassen C1/C1E, C/CE,D1/D1E,D/DE:
- Personalausweis/Pass
- aktuelles Lichtbild (35x45mm) biometrietauglich
- Führungszeugnis Belegart O
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens