Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Die Höhe Ihres Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der gewählten Betreuungsform.

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis: Informationen über die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab) 

Nach der Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Horten in Verbindung mit § 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz) werden für den Besuch einer Kindertageseinrichtung monatliche Beiträge erhoben.