Kindertagespflege
Die Richtlinie der Stadt Duisburg für die Kindertagespflege (für Kinder von 0 - 14 Jahren) wurde am 12.06.2023 vom Rat der Stadt Duisburg beschlossen und ist seit dem 01.08.2023 gültig. Die Satzung der Stadt Duisburg über die Geldleistung in der Kindertagespflege wurde am 10.06.2024 vom Rat der Stadt Duisburg beschlossen und ist seit dem 01.06.2024 gültig.
Beschreibung
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Informationen für Eltern
Entdecken Sie die liebevolle Betreuung in der Kindertagespflege!
Suchen Sie eine vertrauensvolle und familiäre Umgebung für Ihr Kind? Die Kindertagespflege bietet genau das und noch viel mehr!
Fünf Gründe für Kindertagespflege:
- Individuelle Betreuung: In kleinen Gruppen kann auf die Bedürfnisse jedes Kindes individuell eingegangen werden.
- Familiäre Atmosphäre: Ihr Kind wird in einer familiären und liebevollen Umgebung betreut, die einem zweiten Zuhause gleicht.
- Flexibilität: Die Betreuungszeiten sind flexibel vereinbar und unterstützen Sie bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiärer Pflege.
- Qualifizierte Betreuung: Die Kindertagespflegepersonen sind auf Basis des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) qualifiziert.
- Vielfältige Aktivitäten: Im Alltag sowie in angeleiteten Angeboten wird ihr Kind individuell gefördert und gebildet.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. In Bezug auf die qualitativen Voraussetzungen und Maßstäbe für Kinder unter drei Jahren, ist die Kindertagespflege gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Somit unterliegt die Kindertagespflege gemäß des § 22 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) auch dem Förderauftrag von Kindern.
Tiefergehende Informationen rund um die Kindertagespflege in der Stadt Duisburg können Sie der Richtlinie der Stadt Duisburg für die Kindertagespflege (Öffnet in einem neuen Tab) und der Satzung der Stadt Duisburg über die Geldleistung in der Kindertagespflege (Öffnet in einem neuen Tab) entnehmen.
Sollten Sie darüber hinaus grundlegende Fragen zur Betreuung in der Kindertagespflege haben oder Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte an die „Fachberatung der Kindertagespflege“. Die Ansprechpersonen finden Sie hier: Ansprechpersonen der Kindertagespflege (Öffnet in einem neuen Tab) oder unter Links und Downloads.
Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson gefunden haben, können Sie sich bei Fragen zur Festsetzung des Kostenbeitrags an die Mitarbeitenden der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes. Die Ansprechpersonen finden Sie hier: Ansprechpersonen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Öffnet in einem neuen Tab) oder unter Links und Downloads.
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Video des Bundesverbands für Kindertagespflege:
"Der neue Film des Bundesverbandes für Kindertagespflege gibt einen Einblick in den Alltag einer Kindertagespflegestelle. Der Film ist im 360° Format gedreht. Somit können Sie den Blick in alle Richtungen schweifen lassen, indem Sie mit der Maus, dem Touchscreen oder auch dem einfachen Schwenken des Gerätes die Perspektiven des Bildes selbst steuern. Viel Spaß beim Ansehen (Öffnet in einem neuen Tab)."