Antrag auf Stundung / Ratenzahlung

Beschreibung

Beschreibung

Ein Steuerpflichtiger kann bei der Stadtverwaltung beantragen, ihm eine bestimmte Steuerschuld (Grundsteuer, Hundesteuer etc.) zu stunden oder ihm Ratenzahlung zu gewähren.

Die Behörde hat aufgrund der Darlegungen im Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. 

Der Antrag ist formlos zu stellen an: 

Amt für Rechnungswesen und Steuern, 21-33
Sonnenwall 85
47051 Duisburg

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten: 

  • Persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer & E-Mail-Adresse) 
  • Vertragsgegenstand und Bezeichnung der Forderung 
  • Zahlungsvorschlag (Zeitl. Ablauf, Betrag) 
  • Begründung des Stundungsantrages (Erklärung über Einkünfte und Verbindlichkeiten) 
  • Datum und Unterschrift

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