Kontenklärung

Informationen zum Zahlungsverkehr mit der Stadt Duisburg

Beschreibung

Beschreibung

Wenn bei einer Einzahlung an die Stadt Duisburg eine wichtige Angabe, wie z.B.

  • der Vertragsgegenstand,
  • die Buchungsstelle oder
  • das Kassenzeichen

im Verwendungszweck fehlt, kann der Zahlungseingang nicht automatisiert der entsprechenden Forderung zugeordnet werden. Deshalb werden die Beträge zunächst auf einem Zwischenkonto der Zahlungsabwicklung gebucht, dem sog. Klärungskonto.

Bis zur Klärung durch die Mitarbeiter*innen der Debitorenbuchhaltung kann es im Einzelfall zu unberechtigten Mahnungen oder Vollstreckungsaufträgen gegen den Zahlungspflichtigen kommen.

Auch Einzahlungen, die nicht für die Stadt Duisburg bestimmt sind, werden vorerst auf das Klärungskonto gebucht. Bei Rückfragen sind die Mitarbeiter*innen der Debitorenbuchhaltung (Kontenklärung) des Amtes für Rechnungswesen und Steuern gerne behilflich. 

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).