Personalfürsorge, Beihilfe

Die Beihilfestelle ist für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen für die städtischen Beamtinnen und Beamte (auch im Ruhestand) sowie für Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt-, und Förderschulen im Bereich der Stadt Duisburg zuständig.

Beschreibung

Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamten und ihren Familienangehörigen gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und in Todesfällen mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Somit ist die Beihilfe ihrem Wesen nach eine die Alimentation ergänzende Fürsorgeleistung.