Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitungssätze

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, möchten wir unsere Webseite gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zur Verfügung stellen.

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Der Gesetzgeber hat in der BITV die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt.

Die BITV basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG), in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2025 aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare Online-Angebot des Geschäftsbereichs Tourismus und Stadtmarketing der Duisburg Kontor GmbH als Tochter der Stadt Duisburg für die unter der URL www.duisburg.de/tourismus (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlichten Website, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste von Drittanbietern.

In der Umsetzung der Barrierefreiheit unserer Website orientieren wir uns an dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und an der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITVNRW).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen IT.NRW vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG.

Nicht barrierefreie Inhalte

Auf unserer Website stellen wir Broschüren als PDF-Dokumente zum Download bereit. Wir sind bemüht, diese möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen und arbeiten derzeit daran die Inhalte in den PDF-Dokumenten so zur Verfügung zu stellen, dass der Bildschirm fehlerfrei vorgelesen werden kann.

Auf unserer Website ist ein Online-Shop eingebunden. Die Inhalte könnten teilweise fehlerhaft vorgelesen werden, da Anpassungen noch nicht vollständig erfolgen konnten. Wir arbeiten daran, alle Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Webseite können auf nicht barrierefreie Inhalte fuhren.

Wir sind bemüht, dass der gesamte Seiteninhalt durch Orientierungspunkte begrenzt ist und diese einen zugänglichen Namen haben und dass alle Links einen erkennbaren Text beinhalten.

Zusätzliche Hinweise

Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.

Unser Anspruch ist es, die Webseite für unterschiedliche Geräte, darunter auch mobile Geräte, barrierefrei nutzbar zu gestalten. Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Webseite zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da dies teilweise die Programmierung der Webseite betrifft.

Barrieren melden und Feedback

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sind lhnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte an uns:

Duisburg Kontor GmbH, Geschäftsbereich Tourismus und Stadtmarketing
Landfermannstraße 6
47051 Duisburg
Tel.: 0203 28544-0
Fax: 0203 28544-44
E-Mail: serviceduisburgkontorde

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren

Es wurde nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Dann können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese vermittelt bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen.

Kontakt zur Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: infoschlichtungsstelle-bggde
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de (Öffnet in einem neuen Tab)