Kommunalwahlen - wie die VertreterInnen der Bürgerschaft gewählt werden
Nach den Grundsätzen des Kommunalwahlgesetzes entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl, welche Personen ihres Vertrauens sie im Rat der Stadt vertreten sollen.
Kommunalwahlen
Keine Bürgerin, kein Bürger kann sich ständig um alle Dinge kümmern, die in der Stadt geschehen, geschweige denn an der Entscheidung über alle wichtigen Fragen mitwirken. Der politische Wille der Bürger*innen im kommunalpolitischen Bereich wird deshalb durch den Rat der Stadt und den Oberbürgermeister als wichtigste Gemeindeorgane verkörpert.
Nach den Grundsätzen des Kommunalwahlgesetzes entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl, welche Personen ihres Vertrauens sie im Rat der Stadt - dem obersten Organ der Gemeinde - vertreten sollen. Wählen kann jeder Deutsche und jeder Angehörige der Europäische Union, der mindestens 16 Jahre alt ist und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seine Hauptwohnung im Stadtgebiet hat.
Die Anzahl der Ratsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl ab. In Duisburg (ca. 507.073 Einwohner, Stand Dezember 2022) gehören dem Rat zurzeit 102 Ratsmitglieder an. Gewählt wird am Wahltag durch Stimmabgabe im Wahllokal oder durch Briefwahl. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Hälfte der Ratsmitglieder wird durch reine Mehrheitswahl in den Wahlbezirken der Stadt gewählt, die andere Hälfte nach einem Verhältniswahlsystem über Reservelisten der Parteien und Wählergruppen.
Die letzten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen waren am 13. September 2020.