Die Schulform "Berufskolleg"
Berufsschulpflicht
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht setzt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule ein. |
Sie gilt in der Regel für die Dauer eines Berufsausbildungsverhältnisses, das vor der Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. |
Schülerinnen und Schüler, die keine Berufsausbildung beginnen und auch keinen vollzeitschulischen Bildungsgang am Berufskolleg besuchen, sind zum Besuch einer Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis verpflichtet, sofern sie zu Beginn des Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
Aufbau des Schulwesens / Bildungsgänge
Im Aufbau unseres Schulwesens stellt die Sekundarstufe II den Oberbau dar. Neben den Jahrgangsstufen 11 – 13 der Gymnasien (G 9) und den Jahrgangsstufen 11 – 13 der Gesamtschulen gehört hierzu das Berufskolleg mit den Bildungsgängen. |
Die Bildungsgänge des Berufskollegs führen einzel- oder doppelqualifizierend zu einer beruflichen Qualifikation und ermöglichen den Erwerb der allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II. |
Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. |
Folgende Bildungsgänge werden angeboten: |
Berufsschule
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Berufsfachschule
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Berufliches Gymnasium oder Fachoberschule Klasse 13
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Fachschule
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Wegen der Vielzahl von Wahlmöglichkeiten, Abschlüssen und Aufnahmevoraussetzungen ist ein persönliches Gespräch mit den Beratungslehrerinnen und -lehrern der einzelnen Berufskollegs unbedingt zu empfehlen. Sie können die jeweiligen Ansprechpartner über das Sekretariat erreichen. Auch über die Homepage der einzelnen Berufskollegs sind weiterführende Informationen im Internet abrufbar. |
Vollzeitschulische Bildungsgänge der Berufsschule
Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Vorbereitung auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung |
Diese Bildungsgänge bereiten gezielt auf die Berufsabschlussprüfungen vor den Kammern nach den Bestimmungen der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) vor. Sie führen zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10. |
Zudem kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) sowie die Fachhochschulreife erworben werden. |
Die Ausbildungsvorbereitung für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis |
Diese Bildungsgänge vermitteln berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und berufliche Orientierung. Das Abschlusszeugnis berechtigt, einen Bildungsgang der Berufsfachschule zu besuchen. Zudem kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben werden. |
Bildungsgänge der Berufsfachschule und der Fachoberschule
Bildungsgänge, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und die Abschlüsse der Sekundarstufe I oder gleichwertige Abschlüsse ermöglichen. |
Diese Bildungsgänge der ein- und zweijährigen Berufsfachschule sind nach Fachbereichen gegliedert. Aufnahmevoraussetzung ist mindestens der Hauptschulabschluss. Die einjährigen Bildungsgänge vermitteln berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung im dualen System oder der unmittelbaren Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie ermöglichen den Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I oder gleichwertiger Abschlüsse. Die zweijährigen Bildungsgänge vermitteln darüber hinaus einen Berufsabschluss nach Landesrecht. |
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (und zur Fachhochschulreife, FHR) oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und (zum schulischem Teil der) Fachhochschulreife (FHR) führen. |
Diese Bildungsgänge umfassen die zwei- bzw. dreijährige Berufsfachschule und die Fachoberschule. Sie sind nach Fachbereichen und Schwerpunkten gegliedert. Ein Berufsabschluss nach Landesrecht kann sowohl mit als auch ohne den Erwerb der FHR erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit nur die FHR (schulischer Teil) zu erwerben. Eingangsvoraussetzungen sind mindestens der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. |
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur allgemeinen Hochschulreife (AHR) oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und allgemeinen Hochschulreife (AHR) führen. |
Diese Bildungsgänge sind nach Fachbereichen und ggf. fachlichen Schwerpunkten gegliedert. In den dreijährigen Bildungsgängen werden neben der allgemeinen Hochschulreife berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur allgemeinen Hochschulreife führen, dauern bis zu vier Jahren. Eingangsvoraussetzung ist mindestens der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. |
Bildungsgänge der Fachschule
Die Bildungsgänge der Fachschule vermitteln eine praxisnahe berufliche Weiterbildung und ermöglichen den Erwerb der Fachhochschulreife. Sie sind nach Fachbereichen und Fachrichtungen gegliedert. Aufnahmevoraussetzungen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und ein entsprechender Berufsschulabschluss und eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf. Für Absolventen von Fachschulen werden weiterqualifizierende Aufbaubildungsgänge angeboten. Informationen erteilen die Schulen auf Anfrage. |
Broschüre des Schulministeriums NRW
Schülerfahrkosten/Ausbildungsförderung
Die Kosten für Schülerfahrkosten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Daneben kann Ausbildungsförderung nach den Bestim mungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen gewährt werden. |
Verbindliche Entscheidungen im Einzelfall können nicht die Schulen, sondern nur das Amt für Schulische Bildung treffen. |
Telefonische Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Schulische Bildung unter folgenden Rufnummern: |
203/283-2705 | Schülerfahrtkosten für Bezirksfachklassen, Robert-Bosch-Berufskolleg, Bertolt-Brecht-Berufskolleg, Kfm. Berufskolleg Duisburg-Mitte, Willy-Brandt-Berufskolleg, Kfm. Berufskolleg Walther-Rathenau |
0203/283-3616 | Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg, Bezirksfachklassen, Sophie-Scholl-Berufskolleg |
0203/283-4357 | Gertrud-Bäumer-Berufskolleg, Bezirksfachklassen |
0203/283-5846 | Praktika Bezirksfachklassen |
0203/283-8297 | BAFöG Buchstaben A – F |
0203/283-3933 | BAFöG Buchstaben G – K |
0203/283-4751 | BAFöG Buchstaben L – R |
0203/283-2409 | BAFöG Buchstaben S – Z |
Öffnungszeiten montags 8.00 – 12.00 Uhr |