Wohngeld plus
Aktuelles
Aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, den 30.10.24, ist der Servicebereich nur bis 11.00 Uhr besetzt.
Der Servicebereich der Wohngeldstelle befindet sich ausschließlich in der 3. Etage auf der Friedrich-Wilhelm-Str. 12 – 14 in 47051 Duisburg.
Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 13.00 Uhr.
Das Wohngeld plus-Gesetz
Mit dem „Wohngeld-Plus“ werden deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Daneben steigt auch die Höhe des Wohngeldes um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat, das ist mehr als eine Verdoppelung. Außerdem wird zur Entlastung bei den Heizkosten eine dauerhafte Heizkomponente eingeführt.
Mit der Berücksichtigung höherer Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestandes wird zudem klimagerechter und bezahlbarer Wohnraum gestärkt.
Die Berechnung, das Erstellen der Bescheide und auch die Auszahlung des Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW vorgenommen.
Antragsverfahren
Im Verlauf dieser Seite ist beschrieben, wie ein Antrag gestellt werden kann und welche Unterlagen dazu benötigt werden.
Da mit einer verstärkten Antragstellung zu rechnen ist, bitten wir Sie uns Ihren vollständigen Antrag per PDF-Datei unter der E-Mailadresse wohngeldstadt-duisburgde zukommen zu lassen. Natürlich geht dies auch postalisch unter der Anschrift:
Amt für Soziales und Wohnen
Wohngeldstelle
Schwanenstraße 5-7
47051 Duisburg
Eine persönliche Abgabe ist im Servicebereich der Wohngeldstelle - 3. Etage (Friedrich-Wilhelm-Str. 12 - 14, 47051 Duisburg) Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 13.00 Uhr möglich. Dort kann Ihr Antrag auch auf Vollständigkeit geprüft werden. Eine Prüfung, ob ein Wohngeldanspruch besteht, ist dort jedoch nicht möglich.
Auch besteht die Möglichkeit unter www.wohngeldrechner.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab) zu prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, kann man darüber auch direkt online einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen, sind jedoch im Anschluss der Wohngeldstelle nachzureichen.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Voraussetzungen für Wohngeld:
Ob Sie einen Wohngeldanspruch haben und - wenn ja - in welcher Höhe wird individuell berechnet und das hängt von 3 Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Personen
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ausschluss vom Wohngeld
- Auszubildende und Studenten, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistung zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch haben oder im Falle eines Antrages hätten (auch dann, wenn die vorgenannten Leistungen nur deshalb nicht gezahlt werden, weil das eigene Einkommen oder das der Eltern die zulässige Höhe überschreitet).
Ausnahme:
Sofern Personen zum Haushalt gehören die keinen Anspruch auf diese Ausbildungsförderung haben, gilt der Ausschluss nicht (z.B. Kinder von Studenten).
· Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII.
· Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
Gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Soweit jedoch nur ergänzende Leistungen zum eigenen Einkommen geleistet werden, können Sie feststellen lassen ob für Sie ein Wechsel zum Wohngeldbezug möglich ist.
Ob ein Wechsel in Betracht kommt, kann über eine Probeberechnung, die von der Wohngeldstelle durchgeführt wird, festgestellt werden. Hierzu ist ein Antrag auf Probeberechnung auszufüllen und Nachweise über die aktuelle Einkommenssituation sowie über die zu zahlende Miete sind mit einzureichen.
Die Anträge auf Probeberechnung sind unter Links und Downloads zu finden. Diese bekommen Sie aber auch in allen Geschäftsstellen des jobcenters.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Zur Wohngeldbeantragung muss immer ein formeller Wohngeldantrag gestellt werden.
Der einfachste Weg ist eine Onlinebeantragung. Hierzu benutzen Sie bitten diesen Link: MHKBG Wohngeldrechner (nrw.de). (Öffnet in einem neuen Tab)
Über den Wohngeldrechner können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist.
Nach der Berechnung kann direkt über den Wohngeldrechne (Öffnet in einem neuen Tab)r ein Online-Antrag gestellt werden. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.
Die erforderlichen Unterlagen werden dann von Ihnen angefordert.
Wohngeldantrag per Post :
Sie können Ihren Wohngeldantrag natürlich auch per Post mit allen Unterlagen einreichen.
Ihren ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an:
Amt für Soziales und Wohnen
Wohngeldstelle
Schwanenstraße 5-7
47051 Duisburg
Persönliche Abgabe des Antrages:
Sie können den Antrag auch zu den Sprechzeiten durch persönliche Vorsprache in der Wohngeldstelle abgeben.
Der Antrag kann aber auch jederzeit in einem der beiden Hausbriefkästen am Gebäude Schwanenstr. 5-7 eingeworfen werden. Ihr Sachbearbeiter erhält ihren Antrag dann spätestens am darauf folgenden Tag.
Wohngeldantrag per E-Mail:
Hierzu müssen Sie alle ausgefüllten Formulare und Einkommensnachweise als PDF-Datei einscannen und alles an die E-Mail Adresse: wohngeldstadt-duisburgde senden.
Wo erhalte ich Antragsunterlagen?
Die Antragsformulare und die weiteren erforderlichen Unterlagen erhalten sie unter der Rubrik - Links und Downloads -.
Natürlich können diese auch zu den Sprechzeiten bei der Wohngeldstelle abgeholt werden.
In den folgenden Bürgerservicestationen in den Bezirksämtern liegen die Antragsformulare aus oder werden Ihnen ausgehändigt:
Bürgerservice Walsum (Friedrich-Ebert-Straße 152 - 47179 Duisburg)
Bürgerservice Hamborn (Duisburger Straße 213 - 47166 Duisburg)
Bürgerservice Homberg, Ruhrort, Baerl (Bismarckplatz 1 - 47198 Duisburg)
Bürgerservice Rheinhausen (Körnerplatz 1 - 47226 Duisburg)
Bürgerservice Meiderich, Beeck (Von-der-Mark-Straße 36 - 47137 Duisburg)
Bürgerservice Innenstadt (Sonnenwall 73-75 - 47051 Duisburg)
Bürgerservice Sued (Sittardsberger Allee 14 - 47249 Duisburg)
Die entsprechenden Formulare schicken wir Ihnen auch gerne zu, kontaktieren Sie dazu bitte das Call Duisburg unter der Telefonnummer 0203 94 000.
Sie erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung über Ihren Antrag
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei allen Anträgen werden sämtliche Einkommensnachweise benötigt :
Zum Beispiel:
- Verdienstbescheinigung nach Vordruck
- Elterngeldbescheid
- Rentenbescheid
- Arbeitslosengeldbescheid,
- Unterhaltsnachweis,
- BaföG- Bescheid,
- Krankengeldbestätigung der Krankenkasse
- bei Kurzarbeit Lohnabrechnungen und soweit vorhanden Schreiben des Arbeitgebers über die voraussichtliche Daue
- Bei allen Anträgen ist die Vermieterbescheinigung nach Vordruck und der Vordruck „Kapitalerträge“ erforderlich.
Fügen Sie ferner ein Kopie des Personalausweises oder Passes mit Aufenthaltstiteln aller Bewohner der Wohnung bei.
Wenn Sie zum ersten Mal Wohngeld beantragen oder Sie eine neue Wohnung beziehen ist der Mietvertrag erforderlich.
Individuell können noch weitere Unterlagen benötigt werden, die von der Wohngeldstelle dann schriftlich angefordert werden.
Anschrift und Erreichbarkeit:
Anträge auf Wohngeld können Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 08.00 – 13.00 Uhr im Servicebereich der Wohngeldstelle - 3. Etage (Friedrich-Wilhelm-Str. 12 – 14, 47051 Duisburg) abgegeben werden. Dort werden auch Antragsunterlagen ausgehändigt.
Unser Servicetelefon ist von Montag – Donnerstag von 08.00 – 15.30 Uhr, Freitag von 08.00 – 13.00 Uhr unter den Telefonnummern:
0203 283 3997
0203 283 9161
zu erreichen.
Eine Beratung durch Ihre Sachbearbeitung ist nur Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 13.00 Uhr möglich.
Zeitpunkt der Zahlung des Wohngeldes
Die Zahlung des Wohngeldes wird von IT-NRW veranlasst.
Wohngeld wird immer zum 1. eines Monats für den entsprechenden Monat ausgezahlt.
IT-NRW hat jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass 2. Rechenläufe im Monat stattfinden. Somit können Wohngeldfälle auch zum 15. eines Monats ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich aber fast ausschließlich um Nachzahlungen.