Kultur in Rheinhausen
Der Bezirk Rheinhausen möchte Sie auch weiterhin mit einem bunten Kulturangebot begeistern!
Seit vielen Jahren entsteht in enger Kooperation mit der Konzertdirektion Landgraf und der Bezirksverwaltung Rheinhausen eine abwechslungsreiche Theaterreihe „Theater im Rampenlicht“ in der Rheinhausen-Halle.
Das Programm für die kommende Theaterspielzeit 2024/2025 wird Sie in beste Stimmung versetzen!
Mit vier Komödien, einem Schauspiel und einem etwas anderen Weihnachtskonzert präsentieren wir Ihnen eine bunte Mischung hochwertiger Theaterproduktionen mit hervorragenden Schauspieler*innen.
Übrigens können Sie in absehbarer Zeit Ihre Tickets auch endlich über eine Buchungsplattform online buchen! Wir werden Sie über die Tagespresse und auf dieser Seite informieren, wenn es soweit ist.
Ihre Bezirksverwaltung Rheinhausen wünscht Ihnen viel Vergnügen!
Programm
FRIEDE, FREUDE, WEIHNACHTSKEKSE
Fehler im System
Drei Männer und ein Baby
Der erste letzte Tag
EINSZWEIUNDZWANZIG VOR DEM ENDE
Abonnements und Tickets
- Mit der Bestellung eines Abonnements kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Besteller zustande.
- Anmeldungen werden bei der Stadt Duisburg, Bezirksverwaltung Rheinhausen, nur schriftlich entgegengenommen. Die endgültige Zuweisung der Abonnements erfolgt durch den Veranstalter. Der Abonnent erhält eine Abonnementkarte, die ihn zum Besuch der angekündigten Veranstaltungen in der Spielzeit berechtigt.
- Mit Versand der Abokarten erhalten Sie eine Rechnung mit den Zahlungsbedingungen. Der Abonnementpreis kann bar in der Bezirksverwaltung Rheinhausen, Zimmer 205 (Öffnungszeiten 8:30 – 12:30 Uhr) oder per Überweisung beglichen werden und muss spätestens bis zum 30. September 2024 eingegangen sein.
- Das Theaterabonnement für Duisburg-Rheinhausen umfasst pro Spielzeit 6 Veranstaltungen. Das Abonnement gilt für die Dauer einer Spielzeit. Es verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht spätestens bis zum 1. Juli der laufenden Saison schriftlich gekündigt wird.
- Das Abonnement ist auf andere Personen übertragbar.
- Eine Rückvergütung für nicht besuchte Vorstellungen ist ausgeschlossen.
- Fehler und Schäden, die auf falsche, ungenaue und unvollständige Angaben des Abonnenten zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
- Änderungen der Abonnementbedingungen für die folgende Spielzeit werden den Abonnenten spätestens einen Monat vor dem jährlichen Kündigungstermin schriftlich mitgeteilt. Mit diesem Termin erhalten sie auch ihre neue Gültigkeit.
- Fällt eine Vorstellung aufgrund höherer Gewalt aus, wird sich der Veranstalter, möglichst innerhalb des folgenden halben Jahres, um einen angemessenen Ersatz bemühen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die für diese Vorstellung bereits vereinnahmten Gelder erstattet.
- Termin- und Programmänderungen oder die Änderung der Spielstätte sind weder beabsichtigt noch vorgesehen, können jedoch aus zwingenden Gründen notwendig werden und bleiben vorbehalten. In diesen Fällen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Möglichkeit direkt oder über die örtliche Presse.
- Gemäß der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass die Bezirksverwaltung Rheinhausen personenbezogene Daten ihrer Abonnenten im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen speichert und verarbeitet.
- Mit dem Abschluss eines Abonnements werden die Abonnementbedingungen anerkannt.
Preise
Vollabo | Weihnachts-Abo | Jugend-Abo | Weihnachs-Abo Jugend | Einzelkarten im Freiverkauf | |
Preisgruppe 1 | 132,00 € | 71,00 € | 50,00 € | 30,00 € | 27,00 € |
Preisgruppe 2 | 108,00 € | 58,00 € | 40,00 € | 24,00 € | 22,00 € |
Preisgruppe 3 | 84,00 € | 45,00 € | 30,00 € | 18,00 e | 17,00 € |
Einzelkartenverkauf zzgl. System- und Vorverkaufsgebühr. Jugendliche (Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, FSJler bis zum Alter von 24 Jahren und Schwerbehinderte ab 80%) erhalten 50% Ermäßigung auf Einzelkarten, Schwerbehinderte ab 80% auch auf Abos. Schwerbehinderte, die einen „B“-Vermerk im Ausweis nachweisen können, erhalten eine Freikarte für eine Begleitperson. MitarbeiterInnen der Stadt Duisburg erhalten einen Preisnachlass von 20% auf das Einzelticket. Ermäßigungsberechtigungen sind auf Nachfrage am Einlass vorzuweisen.