Fragezeichen Ausrufezeichen

Einwohnerfragestunden

Fragen Sie Ihre Bezirksvertretung!

Der Rat der Stadt kann durch eine Regelung in der Geschäftsordnung in die Tagesordnung seiner Sitzungen Fragestunden für die Einwohnerinnen und Einwohner aufnehmen.
Dies sind sogenannte „Einwohnerfragestunden“.
In der Geschäftsordnung ist es so geregelt, dass die Einwohnerfragestunden in die Tagesordnung der Sitzungen der Bezirksvertretungen unserer Stadtbezirke aufgenommen werden können.

Was sind Einwohnerfragestunden?

In den Einwohnerfragestunden der Bezirksvertretungen, können sich die Bürger und Bürgerinnen mit ihren Fragen aktiv an den Sitzungen der Bezirksvertretungen beteiligen. So soll Bürgerbeteiligung gefördert werden. Die Fragestunden für Einwohner werden in die Tagesordnungen aufgenommen, um die demokratische Möglichkeit zu schaffen, durch Fragen bei Angelegenheiten den Stadtbezirk betreffend politisch mitzuwirken.

Wie stelle ich eine Frage an die Bezirksvertretung?

Die Fragen können in einem einfachen Verfahren an die Verwaltung gerichtet werden. Hierzu bieten wir Ihnen das im Anhang befindliche Formular an, indem Sie unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Mailadresse Ihre Fragen an die Verwaltung stellen können.

Die Fragen sind sieben Tage vor der Sitzung bei der/dem Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister  bzw. bei der Bezirksverwaltung einzureichen.

Gefragt werden kann alles, sofern es sich um Angelegenheiten des jeweiligen Stadtbezirks handelt und die Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft. Ebenso dürfen die Fragen weder beleidigenden Inhalt haben noch nichtöffentliche Angelegenheiten betreffen.

Wem steht dieses Recht zu?

Jede Duisburger Einwohnerin bzw. jeder Duisburger Einwohner ist berechtigt. Einwohnerin bzw. Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt. Hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr

Was müssen Sie sonst noch beachten?

Die Fragen müssen in der Regel sieben Tage vor der Sitzung der Bezirksvertretung schriftlich über das beigefügte Formular (Öffnet in einem neuen Tab)oder per E-Mail (Öffnet in einem neuen Tab) oder Postbrief (Öffnet in einem neuen Tab) der Bezirksbürgermeisterin bzw. dem Bezirksbürgermeister oder Ihrer Bezirksverwaltungsstelle zugeleitet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Frage mittels Niederschrift in Ihrer Bezirksverwaltungsstelle zu stellen.

Welche Fragen kann ich stellen?

Ihre Fragen müssen sich auf Angelegenheiten des Stadtbezirkes beziehen. Gefragt werden kann alles, sofern es sich um Angelegenheiten Ihres jeweiligen Stadtbezirks handelt und die Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft. Ebenso dürfen die Fragen weder beleidigenden Inhalt haben noch nichtöffentliche Angelegenheiten betreffen.

Wie erhalte ich eine Antwort auf meine Frage?

Die Beantwortung der Fragen erfolgt mündlich in der jeweiligen Sitzung der Bezirksvertretung. Sollte die Frage nicht direkt beantwortet werden können, erhält die anfragende Person eine persönliche Infomation. Sie können sich jedoch ebenfalls, im Anschluss an die Sitzung, bei Ihrer zuständigen Bezirksvertretung infomieren. 

Wann erfolgt die nächste Sitzung meiner Bezirksvertretung?

Hier geht´s zum Bürgerinfoportal!

Senden Sie uns Ihre Fragen - per Mail, Brief oder nutzen Sie das Formular!

Senden Sie Ihre Anfrage per Formular!