Steuerbescheinigung für Aufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz NRW

Die Denkmalbehörde stellt im Bedarfsfalle Steuerbescheinigungen aus.

Beschreibung

Beschreibung

Steuererleichterung-Steuerbescheinigung gem.§36 Denkmalschutzgesetz NRW

Neben den Zuschüssen und dem Darlehensprogramm besteht die Möglichkeit eine Steuererleichterung insbesondere im Einkommenssteuerrecht in Form eines Antrags auf Steuerbescheinigung gem. §36 Denkmalschutzgesetz NRW bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.

Dies stellt für die Eigentümer eines Denkmals einen Anreiz dar, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Steuererleichterungen sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit.

Über die Möglichkeiten Steuervergünstigungen, für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Untere Denkmalbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Bescheinigungsrichtlinien der Landes NRW:

Runderlass des Ministeriums vom 06.09.2019

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Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer"
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