Einsichtnahme Hausakten

Unter Hausakten sind die Baupläne eines bestehenden Gebäudes zu verstehen.

Beschreibung

Beschreibung

Das Hausaktenarchiv der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Duisburg dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Anspruch Privater auf die Inanspruchnahme des Archivs besteht daher nicht. Die Einsichtnahme in die Hausakten für die Bürger*innen stellt vielmehr ein freiwilliges Serviceangebot der Stadt Duisburg dar.

Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, wird die Einsichtnahme zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse gewährt. Das sind vor allem Eigentümer*innen bzw. Bevollmächtigte der Eigentümer*innen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme ist den Mitarbeiter*innen des Hausaktenarchivs nachzuweisen.

Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vorsieht, so dass leider keine Gewähr für Vorhandensein oder Vollständigkeit einer Hausakte geboten werden kann.

Auf Grund des hohen Anfrageaufkommens ist die Bearbeitungsdauer derzeit erhöht. Eine genaue Dauer kann nicht vorhergesagt werden.

Bitte beachten Sie außerdem, dass in den bei der Stadt Duisburg geführten Hausakten viele der regelmäßig angefragten Informationen nicht oder nicht baurechtlich verwertbar oder nicht in aktueller Form vorhanden sind, weil diese Unterlagen nicht zum gesetzlich geregelten Prüfumfang einer Bauaufsichtsbehörde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gehören bzw. der Gesetzgeber viele bauliche Maßnahmen genehmigungsfrei geregelt hat. Hierzu gehören insbesondere: 

- Wohnflächenberechnung,

- Baujahr

- Informationen zu nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen 

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in der Lage sind PDF-Dateien von 50 MB Dateigröße per E-Mail zu empfangen. Ansonsten sind wir nicht in der Lage, Ihnen die Digitalisate derzeit zur Verfügung zu stellen.

Bei der Bearbeitung der Anträge werden Gebühren fällig. Diese werden dem Antragsteller belastet, sofern nicht bei Antragstellung die Daten eines anderen Zahlungspflichtigen, inkl. einer Bestätigung der Kostenübernahme  durch diesen, angegeben werden. Eine nachträgliche Änderung ist i.d.R. nicht möglich.

Die Einsichtnahmen werden zukünftig ausschließlich in digitaler Form angeboten, Informationen über die Beantragung finden sich dann zeitnah auf dieser Seite.