Erstberatung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche

Alle Kinder und Jugendlichen, die aus dem Ausland neu nach Duisburg einreisen und die deutsche Sprache nicht oder nur ein wenig beherrschen, werden im Kommunalen Integrationszentrum zur weiteren Fortsetzung ihrer Schullaufbahn eingeladen und beraten.
Die Beratung findet nach Termin im Kommunalen Integrationszentrum (Bezirksamt Mitte), Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg, 4. Etage statt.

Beschreibung

Beschreibung

Alle nach Deutschland zugewanderten Kinder und Jugendliche unterliegen der Schulpflicht, sobald sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Duisburg haben. Dies gilt auch für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.
Neu zugewanderte Kinder bedürfen in der Regel aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse einer besonderen Förderung. Diese Erstförderung endet in der Regel nach zwei Jahren. Eine eigenständige Anmeldung an einer Schule ist nicht möglich, solange die Erstförderung noch nicht beendet ist. Sobald die Kinder in Duisburg gemeldet sind, erfolgt automatisch eine Einladung zur Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum. Danach erfolgt die Zuweisung zu einer Schule durch das Schulamt der Stadt Duisburg.

Die Zuweisung eines Schulplatzes erfolgt letztendlich schriftlich durch die Schulaufsicht. 

Informationsflyer in den gebräuchlichsten Sprachen sind im Downloadbereich als Audio- oder PDF-Dateien erhältlich.