Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz)

Das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz bescheinigt die Abgeschlossenheit einzelner Wohnungen innerhalb eines Gebäudes. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn einzelne Wohneinheiten verkauft werden sollen.