Grundwasserbeschaffenheit

Grundwasserbeschaffenheit / Grundwassermonitoring

Die intensive industrielle Nutzung in der Vergangenheit (Altstandorte) und die bekannten Altablagerungen im Stadtgebiet haben stellenweise dazu geführt, dass Schadstoffe durch Lösungsprozesse über das Sickerwasser bis in das Grundwasser gelangt sind (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).

Beschreibung

Beschreibung

Die intensive industrielle Nutzung in der Vergangenheit (Altstandorte) und die bekannten Altablagerungen im Stadtgebiet haben stellenweise dazu geführt, dass Schadstoffe durch Lösungsprozesse über das Sickerwasser bis in das Grundwasser gelangt sind (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).

Neben bekannten Bereichen mit Grundwasserverunreinigungen, die umfangreich untersucht und teilweise auch bereits saniert werden (siehe Übersichtskarte unten), wird die chemische Qualität des Grundwassers auch flächendeckend im Stadtgebiet untersucht, um Informationen über Hintergrundbelastungen oder bisher unerkannte Schadensbereiche zu gewinnen.

Anhand der Ergebnisse kann u.a. beurteilt werden, ob hinsichtlich der privaten Grundwassernutzung durch Gartenbrunnen über bereits bestehende lokale Empfehlungen hinaus, Bereiche identifiziert werden können, in denen Empfehlungen oder Nutzungseinschränkungen ausgesprochen werden müssen.

In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich zu beachten:

Das in Gartenbrunnen zur privaten Nutzung geförderte Grundwasser ist KEIN Trinkwasser und sollte grundsätzlich auch nicht zum Befüllen von Swimmingpools genutzt werden, da es im Gegensatz zur umfangreichen Überwachung des Leitungswassers keiner geregelten Kontrolle unterliegt!

Aufgrund der oben beschriebenen Situation, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall schadstoffbelastetes Grundwasser aus Gartenbrunnen gefördert wird, welches bei unsachgemäßer Nutzung die Gesundheit gefährden kann.

In solchen Fällen ist neben der Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit auch die Verschleppung von Schadstoffen in zuvor nicht kontaminierte Bereiche zu besorgen.

Für die erlaubnisfreie Nutzung von Grundwasser besteht daher für die Bohrungen, die zur Bewässerung (Privathaushalte) genutzt werden sollen eine Anzeigepflicht (Öffnet in einem neuen Tab) gem. § 49 WHG bei der Unteren Wasserbehörde.

Übersichtskarte

Plan zur Grundwasserbeschaffenheit