Direkteinleitungen

Unter Direkteinleitungen versteht man Abwasser, das nach vorhergehender Reinigung direkt in ein Gewässer eingeleitet wird. In der Regel kommen Direkteinleitungen von Abwässer nur in Betracht, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, das anfallende Abwasser schadlos zu beseitigen oder wenn es nicht sinnvoll erscheint, das Abwasser in eine öffentliche Kläranlage einzuleiten. Bei einer solchen Einleitung muss die Schadstofffracht des Abwassers so gering sein, dass die nach dem Stand der Technik erforderlichen Grenzwerte der Abwasserverordnung eingehalten werden.

Beschreibung

Beschreibung

Für bestimmte Herkunftsbereiche des Abwassers sind diese Grenzwerte in 57 Anhängen der Abwasserverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) festgelegt. Für die Reinigung des Abwassers ist immer der Einleiter zuständig. Für eine solche Einleitung ist gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz - WHG - (Öffnet in einem neuen Tab) eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die vor der Einleitung bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen ist.

Für eine Direkteinleitung können folgende Abwasserarten in Frage kommen:

  • Produktionsabwasser
    In gewerblichen oder industriellen Betrieben kann Abwasser anfallen, das nicht zusammen mit dem kommunalen Abwasser in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann. Je nach Herkunftsbereich, Art und Menge der Abwässer müssen spezifische Abwasserbehandlungsanlagen errichtet werden, um die Schadstofffrachten aus dem Abwasser zu entfernen.

  • Kühlwasser
    Kühlwasser ist in der Regel nur mit der Wärmeenergie belastet und würde, soweit man es in eine öffentliche kommunale Kläranlage einleitet, dort die Abwasserreinigung stören. Daher werden Kühlwässer direkt in ein Gewässer eingeleitet. Das eingeleitete Abwasser darf bestimmte Temperaturbereiche nicht überschreiten, um eine Schädigung der Wasserbiologie und der Fischfauna zu vermeiden.

  • Niederschlagswasser
    Unverunreinigtes Niederschlagswasser soll gemäß § 44 Landeswassergesetz (Öffnet in einem neuen Tab) versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden. Regenwasser von befahrbaren Flächen, insbesondere solchen, auf denen ein starker LKW-Verkehr stattfindet, dürfen nicht ohne eine Vorreinigung direkt in ein Gewässer eingeleitet werden.

  • Grundwasser
    Baugrubenwasser oder Wasser aus Grundwasserhaltungen sind in der Regel unbelastet und können, soweit ein Gewässer vorhanden ist, dort eingeleitet werde.