Zulassung eines importierten Neu-Fahrzeug aus einem Mitgliedstaat der EU

Beschreibung

Beschreibung

Die Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neu-Fahrzeuges ist bei dem Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnort der natürlichen Person (Privatperson) liegt. Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder der Dienststelle zuständig.
Die Vorführung des jeweiligen Fahrzeuges ist immer erforderlich.