Verwarnung: Äußerung bei einer schriftlichen Verwarnung
Beschreibung
Auf der Rückseite der schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld können sich die Betroffenen innerhalb einer Woche nach Zugang der Verwarnung entweder schriftlich auf dem Postweg oder über das Online-Portal (Online-Anhörung) zum Vorfall äußern (der ursprüngliche Verwarnungsgeldbetrag erhöht sich hierdurch nicht).
Aufgrund der Äußerung zu einem Verstoß aus dem ruhenden Straßenverkehr wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt wird oder aufrechterhalten bleibt.
Sofern die Verwarnung aufrechterhalten wird, ergeht ein "Zwischenbescheid" an den Betroffenen. N A C H E R H A L T des Zwischenbescheides hat der Betroffene eine Woche Zeit, das ursprüngliche Verwarnungsgeld zu zahlen.
Sollte die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.