Versteigerererlaubnis

Beschreibung

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt eine Erlaubnis gem. § 34 b Gewerbeordnung (GewO). Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen (GmbH, AG oder UG) erteilt werden.

Bei Wohnort in Duisburg muss der Antrag mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) beim

Bürger- und Ordnungsamt,

Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14

47051 Duisburg
gestellt werden.