Umschreibung eines nicht in Duisburg zugelassenen Fahrzeuges

Beschreibung

Beschreibung

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Sie müssen das Fahrzeug daher bei dem Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) umschreiben lassen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnort der natürlichen Person (Privatperson) liegt. Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder der Dienststelle zuständig.