Schrottfahrzeuge

Immer wieder werden nicht zugelassene Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt.

Ihr äußeres Erscheinungsbild lässt bereits häufig erkennen, dass der Besitzer sich unter Vermeidung der Verwertungskosten der Sache entledigen will. Mit dem unerlaubten Abstellen ist eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit verbunden.

Die Gesetze sehen spürbare Sanktionen vor, welche die verantwortliche Person (i. d. Regel den Halter des Kraftfahrzeuges) treffen.

Beschreibung

Beschreibung

Fahrzeuge dieser Art werden durch die Ordnungsbehörde mit einem orangefarbenen Aufkleber gekennzeichnet. Der Entfernungsaufforderung muss sofort gefolgt werden.