Beantragung eines Prostitutionsgewerbes

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz in der Prostitution tätigen Personen vom 21.10.2016 (Prostituiertenschutzgesetz - ProstG) ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a. die Erlaubnispflicht zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

Beschreibung

Beschreibung

Seit dem 01.07.2017 ist der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (einer Prostitutionsstätte, eines Prostitutionsfahrzeugs, einer Prostitutionsvermittlung oder einer Prostitutionsveranstaltung) erlaubnispflichtig. Die Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis besteht zum einen aus der persönlichen Zuverlässigkeit des Betreibers und zum anderen aus einem Betriebskonzept, in welchem die wesentlichen Merkmale des Gewerbes und die Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz verbindlich beschrieben werden.

Das Gewerbe kann durch einen Stellvertreter betrieben werden, sofern für ihn zuvor eine Stellvertretererlaubnis beantragt und erteilt wurde.

Personen, die in einem Prostitutionsgewerbe Aufgaben wie Betriebsleitung, Einhaltung der Hausordnung oder Einlasskontrollen übernehmen, unterliegen ebenfalls einer Zuverlässigkeitsprüfung und dürfen erst dann beschäftigt werden, wenn die Zuverlässigkeit bestätigt worden ist. Diese Personen sind daher ebenfalls der zuständigen Behörde zwecks Zuverlässigkeitsprüfung melden. Dies gilt auch für Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen.

Alle für die Anzeige bzw. die Beantragung einer Erlaubnis erforderlichen Formulare nebst Erklärungen sind unter „Links und Downloads“ aufgeführt.

Weitere Informationen finden Sie auf dem ebenfalls als Link beigefügten Hinweisschreiben für Betreiber von Prostitutionsstätten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Anmeldung und die Beantragung einer Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes erfolgt beim Bürger- und Ordnungsamt, Königstr. 63-65, 47051 Duisburg (im Averdunk-Zentrum), Zimmer 416 oder 417 (4. OG). Für persönliche Vorsprachen ist zuvor ein Termin zu vereinbaren.


Hinweis: Personen, die der Prostitution nachgehen möchten, sind verpflichtet, ihre Tätigkeit im Vorfeld anzumelden. Die Anmeldung ist verbunden mit einer gesundheitlichen Beratung und wird in Duisburg vom Gesundheitsamt durchgeführt. Die Anmeldung ist kostenfrei.