Nachtruhe

Nachtruhe / Sonn- und Feiertage / Lärmbelästigung

Beschreibung

Beschreibung

Nachtruhe

Die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist grundsätzlich geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören. (§ 9 LImschG)

Sonn- und Feiertage

An Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich alle Arbeiten verboten, die die Ruhe des Tages stören. (§ 3 Feiertagsgesetz NW).

Lärmbelästigung

Ursache für Lärm können verschiedene Quellen sein. Sollte Lärm Sie belästigen finden Sie nachfolgend aufgeführt Ihren Ansprechpartner für die jeweilige Belästigungsquelle.


Bei Nachbarschaftslärm (z.B. laute Musik, lärmintensive Partys, Hundegebell) wenden Sie sich an das Bürger- und Ordnungsamt.

Wenn die Lärmbelästigung von großen Industriebetrieben, z.B. Hochöfen oder Chemiefabriken hervorgeht:

Wenden Sie sich bitte an die

Bezirksregierung Düsseldorf
Tel. 0211 / 475-0


Wenn die Lärmbelästigung von sonstigen Gewerbebetrieben (keine Gaststätten) hervorgeht, wenden Sie sich bitte an das


Untere Immissionsschutzbehörde
Tel. 0203/94000

Bei Lärmbelästigung durch Gaststätten wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgruppe -Gaststättenangelegenheiten- im Bürger- und Ordnungsamt.


Ist Verkehr (Straßenverkehr/Schienenverkehr) die Ursache des Lärms:

Wenden Sie sich bitte schriftlich an das 

Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47049 Duisburg

§ 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann.

Die Mittagsruhe ist nicht generell gesetzlich geschützt. Sie kann Bestandteil eines Mietvertrages oder einer Hausordnung sein. Hier sind Störungen jedoch mit dem Vermieter oder auf dem privatrechlichten Weg zu klären.