Leichenpass

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

Beschreibung

Beschreibung

Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die Todesbescheinigung und die Bescheinigung über die weitere -von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte- ärztliche Leichenschau vorliegen und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat. Wenn der Sterbefall bei einem Duisburger Standesamt zu beurkunden ist, so wird ein evtl. erforderlicher Leichenpass im Zusammenhang mit der Sterbefallbeurkundung ausgestellt.