Gewerbeanmeldung
Beschreibung
Sie möchten die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Duisburg anmelden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt i.d.R. persönlich. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie kann auch per Mail unter onlinegewerbemeldungstadt-duisburgde oder per Post erfolgen.
Die Anschrift der zentralen Gewerbemeldestelle lautet ab dem 15.10.2021:
Stadt Duisburg
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Königstr. 63-65 (Averdunkzentrum)
47051 Duisburg
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies gem. der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und auf Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art (mit Hochschulabschluss) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.
Für die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe wird vor der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung eine Erlaubnis z.B. des Ordnungsamtes, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes, der Handwerkskammer oder anderer Stellen benötigt. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Apotheken, Prostitutionsstätten u.a.
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter Gewerbetreibender und muss eine eigene Gewerbeanmeldung vornehmen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Für die bei Neuansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben auftretenden genehmigungs- und erlaubnisrechtlichen Belange (insbes. baurechtlicher Art) können Sie vor Anmeldung den Service des Genehmigungsportals (Öffnet in einem neuen Tab)in Anspruch nehmen (genehmigungsportalstadt-duisburgde).
Für eine generelle Existenzgründungsberatung können Sie sich beim STARTERCENTER NRW Informationen einholen:
Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem automatisch eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft