Gewerbeanmeldung

Beschreibung

Beschreibung

Sie möchten die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Duisburg anmelden. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe (Öffnet in einem neuen Tab)

Termine können über einen Zeitraum von 6 Wochen im voraus gebucht werden. Leider sind wir momentan sehr ausgebucht. Je nach personeller Besetzung, werden Zusatztermine freigegeben.

Die Anschrift der zentralen Gewerbemeldestelle lautet:

Stadt Duisburg
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Königstr. 63-65 (Averdunkzentrum)
47051 Duisburg

Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Dies ist ein sicheres Onlineangebot, welches durch starre Vorgaben, auch Fehler minimiert.

Per Mail werden keine Gewerbeanmeldungen, - abmeldungen, - ummeldungen mehr entgegengenommen. Per E-Mail wird ab sofort lediglich auf Gewerbeauskünfte, Beschwerdeeingänge und auf Eingänge, welche durch Anfragen der Gewerbemeldestelle generiert wurden, geantwortet.

Vollständige Anträge in Papierform, welche per Post an uns versendet werden, finden weiterhin Berücksichtigung.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies gem. der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). 
Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und auf Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art (mit Hochschulabschluss) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.


Für die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe wird vor der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung eine Erlaubnis z.B. des Ordnungsamtes, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes, der Handwerkskammer oder anderer Stellen benötigt. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Apotheken, Prostitutionsstätten u.a.

Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter Gewerbetreibender und muss eine eigene Gewerbeanmeldung vornehmen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Sollte sich Ihr Name ändern, müssen Sie dies der Gewerbemeldestelle durch eine Gewerbeummeldung, unter "Sonstiges - Änderung des Namens" anzeigen. 

Für eine generelle Existenzgründungsberatung können Sie sich beim STARTERCENTER NRW Informationen einholen:



Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem automatisch eine Mitteilung an

  • das zuständige Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft