Wenn alle Unterlagen vollständig bei der Antragsstellung vorliegen und keine weiteren Prüfungen notwendig sind, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Regel direkt vor Ort.
Die ärztliche Untersuchung auf amtlichem Vordruck kann jeder Arzt Ihrer Wahl durchführen. In der Regel verfügt der Arzt über diese Vordrucke.
Für die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens auf amtlichen Vordruck kann der Arzt für Augenheilkunde, der Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ bzw. „Betriebsmedizin“, eine Begutachtungsstelle für Fahreignung oder der Arzt der öffentlichen Verwaltung aufgesucht werden.
Die Leistungsuntersuchung wird von den Begutachtungsstellen für Fahreignung und von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ bzw. „Betriebsmedizin“ durchgeführt.
Verlängerung:
Die Verlängerung erfolgt wie die Ersterteilung direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Als Unterlagen werden die gleichen wie bei der Erteilung benötigt, bis auf die Erste-Hilfe-Bescheinigung.