Erlaubnis/Genehmigung zur Durchführung von Großraum- und/ oder Schwertransporten
Details
Für diese Dienstleistungen fallen Gebühren an. Diese sind abhängig von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sowie Art und Umfang der Genehmigung (Laufzeit, Entfernung...)
Gem. § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Diese Erlaubnis wird durch das Straßenverkehrsamt erteilt.
Wichtig: Voraussetzung für diese Erlaubnis ist eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf gem. § 70 StVZO.
Diese Erlaubnis kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.
Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.
Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen bedarf es einer Ausnahmengenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO.
Diese Ausnahmegenehmigung kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.
Antragstellung ausschließlich über das Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS), www.vemags.de.