Eintragung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95 bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis )

Beschreibung

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Informationen zum Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

 

Wenn Sie als Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin arbeiten, müssen Sie in der Regel die Teilnahme an einer Grundqualifikation bzw. Weiterbildung zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nachweisen. Früher wurde die Schlüsselzahl 95 direkt im Führerschein eingetragen. Seit dem 23.05.2021 gibt es eine Änderung: Statt eines Eintrags im Führerschein erhalten Sie seitdem eine separate Karte – den Fahrerqualifizierungsnachweis (Kurzform FQN).

 

Die IHK Prüfungen, sowie die Schulungen (5 Module) werden seitdem zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert. Schulungsanbieter und die IHK melden Ihre Teilnahme direkt dort. Das bedeutet: Sie müssen in der Regel keine Papiernachweise mehr mitbringen.

 

So erhalten Sie Ihre FQN-Karte

Die FQN-Karte wird direkt zu Ihnen nach Hause geschickt – das ist die schnellste und einfachste Methode. Wenn Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, dauert es etwa 2 bis 4 Wochen, bis die Karte bei Ihnen ankommt.

 

Wenn Sie den Antrag über den Bürger-Service stellen (hier Termin für Führerscheinanträge auswählen), kann die Bearbeitung bis zu 8 Wochen dauern.