Berichtigung von Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bei Namensänderung (privat oder Firma)

Beschreibung

Beschreibung

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen Sie daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente ändern lassen. Privatpersonen können diese Änderung auch im Bürgerservice der Bezirksverwaltungen beantragen. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die nicht über den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II verfügen (z.B. Finanzierung/Leasing), müssen dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde erledigen. Für Gewerbetreibende/Firmeninhaber ist dies ebenfalls nur im Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.