Ausnahmegenehmigungen Sicherheitsgurt/Schutzhelm

Beschreibung

Beschreibung

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und das Führen eines entsprechenden Kraftrades erforderlich ist, da z.B. keine andere Fahrerlaubnisklasse zur Verfügung steht.