Urkundenausstellung neu

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.

Eine vorläufige Bescheinigung der Geburt erhalten alle Eltern unaufgefordert innerhalb ca. 14 Tagen nach Eingang der Geburtsanzeige. Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand können aufgrund der Menge nicht beantwortet werden.

Beschreibung

Beschreibung

Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

  1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
  2. Eheurkunden der letzten 80 Jahre
    (im Standardformat DIN A5, für das Stammbuch, mehrsprachig)
  3. Lebenspartnerschaftsurkunden
    (im Standardformat DIN A5, für das Stammbuch)
  4. Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
    (im Standardformat DIN A5, für das Stammbuch, mehrsprachig)
  5. Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
    (im Standardformat DIN A5, für das Stammbuch, mehrsprachig)


Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Duisburg nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Duisburg registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Duisburg nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Duisburg war oder eine Geburt im Ausland im Duisburger Standesamt nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Duisburg möglich. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.

Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt Duisburg online beantragen:

  • Urkunden aus dem Geburtenregister
    Beantragen Sie online eine Urkunde aus dem Geburtenregister.
  • Urkunden aus dem Eheregister
    Beantragen Sie online eine Urkunde aus dem Eheregister.
  • Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    Beantragen Sie online eine Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
  • Urkunden aus dem Sterberegister
    Beantragen Sie online eine Urkunde aus dem Sterberegister.

 Hier geht es zur Urkundenausstellung : Serviceportal der Stadt Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab)

Urkunden mit einem älteren Ausstellungsdatum erhalten Sie über das Stadtarchiv Duisburg:

Sollten Sie eine Auskunft / eine Urkunde für eine Person wünschen/benötigen,

  • deren Geburt mehr als 110 Jahre,
  • deren Eheschließung mehr als 80 Jahre oder
  • deren Tod mehr als 30 Jahre


zurück liegt, so können Sie keine Urkunden mehr beim Standesamt erhalten, da diesen Personenstandsregister / Personenstandsbücher an das Stadtarchiv abgegeben wurden. Das Stadtarchiv kann in diesen Fällen (beglaubigte) Kopien aus den Personenstandsbüchern fertigen.

Das Stadtarchiv der Stadt Duisburg ist unter stadtarchivstadt-duisburgde erreichbar und berechnet für die beglaubigte Urkundenkopie 10,00 €. Bei unklaren Angaben (insbesondere unvollständigen Datumsangaben) fallen zusätzliche Recherchegebühren für jede angefangene 1/2 Stunde (15,00 € für Privatnutzer, 35,00 € für gewerbliche Nutzer) an, auch bei erfolgloser Suche.

Besonderheiten

Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

Ausnahme: Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen von deutschen Staatsangehörigen im Ausland.

 

Anmerkungen zur Urkundenausstellung:

Die Urkunden enthalten jeweils die beim Standesamt beurkundeten Daten (z.B. über die Geburt eines Kindes). In den Abschriften aus den Personenstandsregistern sind darüber hinaus noch weitere Informationen enthalten (z.B. über Namensänderungen, Feststellung einer Vaterschaft, Adoptionen).

Nach dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes (zum 01.01.2009) werden in die Urkunden keine akademischen Grade und Titel mehr aufgenommen; auch wenn diese bei der Beurkundung des Personenstandsfalles mit aufgenommen wurden
Auf Wunsch kann eine Geburtsurkunde auch ohne die Angabe des Geschlechtes des Kindes, ohne die Angaben zu den Eltern oder der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ausgestellt werden.
Die Geburtsurkunde enthält keine Angabe der Geburtszeit. Wenn Sie Ihre Geburtszeit benötigen, bestellen Sie bitte eine "Begl. Ablichtung des Geburtenregisters".
Ist eine Ehe aufgelöst worden, so enthält die Eheurkunde einen entsprechenden Auflösungsvermerk.
Die in der Zeit von 1958 bis 2008 beim Standesamt angelegten Familienbücher werden jetzt bei den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. Dort erhalten Sie Eheurkunden - aus den als Eheregister fortgeführten Familienbüchern - zum Nachweis einer Eheschließung bzw. Auflösung einer Ehe. 
Die Beglaubigung einer Kopie von einer Personenstandsurkunde ist nicht möglich, da die Standesämter immer den aktuellen personenstandsrechtlichen Sachverhalt bestätigen müssen. Dieses ist bei der Kopie einer Urkunde aber nicht gewährleistet.