Sperrzeit
Details
Bemerkung
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststättenbetriebe in Nordrhein-Westfalen beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Im Einzelfall kann die Sperrzeit verlängert werden oder auf Antrag des Gastwirtes aufgehoben werden.
Außengastronomien dürfen generell bis 24.00 Uhr betrieben werden. Auch hier besteht die Möglichkeit für einzelne Betriebe eine kürzere Öffnungszeit vorzugeben.
Anschrift und Erreichbarkeit
Sperrzeit
Kontakt
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Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
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Bürger- und Ordnungsamt |